Über die MFM

Im Mai 1977 konstituierte sich im Bundesverband der Pressebild-Agenturen und Bildarchive (BVPA) ein Arbeitsgruppe, um marktübliche Bildhonorare zu ermitteln und bekannt zu machen. Am 24.11. 1977 gründete sich daraus der "Arbeitskreis mitttelständischer Bilderdienste (AMB)" - zunächst nur für Bildagenturen im BVPA. Im Januar 1983 benannte sich der Arbeitskreis in "Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM)" um und öffnete sich gleichzeitig für Fotografen, Bildjournalisten und Bildagenturen, die nicht BVPA-Mitglied waren.
Mit der am 29.4.1991 beschlossenen Geschäftsordnung wurde auch eine korporative Mitgliedschaft in der MFM möglich. Seit dem wurde im September 1991 der DJV für die von ihm vertretenen Bildjournalisten korporatives MFM-Mitglied. Dem folgten 1992 ebenfalls für ihre Fotojournalisten verdi/DJU (vormals IG-Medien) und die Fotografen-Innung München/Oberbayern sowie 1997 FreeLens - Verein der Fotojournalisten und der Centralverband Deutscher Berufsphotographen (CV).


Die BILDHONORARE

Im Juni 1978 wurden von dem Arbeitskreis erstmals die marktüblichen Honorare für Fotos in Büchern, Zeitungen und Zeitschriften ermittelt. Daraus entstand im Juli 1979 eine erste verbandsinterne Liste "Honorare 1979/80", die Vergütungen für die Nutzung von Fotos in weiteren verschiedenen Medien aufzeigte. Zunächst nur als eine Erhebung der Bildanbieter gedacht, entwickelte sich daraus auch eine Orientierung für Bildnutzer. Drei Jahre später wurde die erste Broschüre "Honorare 1981" vorgelegt, die bereits Honorarstaffelungen für Bildnutzungsrechte zu 28 Medienbereichen (Anzeigen bis Zeitungen) enthielt, in denen Fotos verwendet wurden. Im Mai 1981 stellte das Bundeskartellamt fest, daß keine kartellrechtlichen Zweifel an der Tätigkeit des Arbeitskreises mittelständischer Bilderdienste (AMB) bestehen. Seit 1982 erscheint diese Liste unter dem Titel "BILDHONORARE" in jedem Jahr aktualisiert.
Bis 1997 wurden die BILDHONORARE als Empfehlung der MFM herausgegeben, was - nach 15 Jahren - 1996 vom Bundeskartellamt beanstandet wurde. Erst mit der Erweiterung der BILDHONORARE auf alle in Deutschland vorhandenen Honorarstrukturen für Fotonutzungen (Tarifvertrag 12a für arbeitnehmerähnliche frei Journalisten an Tageszeitungen, Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende, Tarifvertrag für Design-Leistungen sowie Tarife der verwertungsgesellschaft Bild-Kunst) erfüllte die Broschüre die Anforderungen eines Marktinformationsverfahrens, die damit nicht mehr den Preisempfehlungscharakter besitzt, sondern die branchenspezifischen Kenntnisse über den Bildermarkt vermittelt. Ab 1998 gelten die mit dem Untertitel "Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte" erscheinenden BILDHONORARE nunmehr als kartellrechtlich unbedenklich.

Inzwischen haben sich die BILDHONORARE sowohl für Bildanbieter als auch Bildnutzer als sehr nützliche Honorar-Kalkulationsgrundlage bewährt. Bei Streitfällen werden sie auch von den Gerichten als Richtlinie zur Bewertung von Bildverwendungen in der Urteilsfindung herangezogen.
Die BILDHONORARE werden jährlich von den in der MFM vertretenen Bildagenturen und Fotografen bzw. deren Organisationen ermittelt. Grundlage sind die im Vorjahr gewonnenen Erfahrungen über die am Markt geforderten und im allgemeinen erzielten Honorare, die in den Listen als Durchschnittswerte ausgewiesen werden. Der jeweilige Vorsitzende der MFM koordiniert die Sammlung der Informationen und gibt für die MFM die Marktübersicht BILDHONORARE als Verantwortlicher heraus.

Organisatorisch wird die Arbeit der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) von der Geschäftsstelle des Bundesverbandes der Pressebild-Agenturen und Bildarchive e.V. (BVPA) durchgeführt:

MFM, c/o BVPA,
Sächsische Str. 63, 10707 Berlin,
Tel. 030/324 99 17, Fax 030/324 70 01
e-mail: info@bvpa.org

Informationen über die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) und deren Beitrittsbedingungen sind über die Geschäftsstelle des BVPA erhältlich.

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